Was zeichnet uns aus?

Gutscheine
Die Geltungsdauer von Gutscheinen ist stets auf den Gutscheinen angegeben. Nach individueller Absprache können Gutscheine für ein spezielles Fotoshooting auch mit anderen Shootings verrechnet werden. Bei Gutscheinen gelten stets die unter Leistungen & Preise angegebenen Leistungen. Hierbei können Kosten für die Anreise und zusätzliche Fotos anfallen. Die Kosten dafür richten sich je nach Shootingart nach Leistungen & Preise.


Leistungsbeschreibung

1. Die Fotografin wird sich am vereinbarten Tage zur vereinbarten Uhrzeit am Ort des Shootings einfinden und dort Fotos erstellen. Die Fotografin ist stets bemüht, die Fotos bestmöglich nach den Vorgaben des Auftraggebers zu erstellen und bei Feierlichkeiten insbesondere alle Gäste abzulichten.

2. Im Anschluss an das Shooting wird die Fotografin die digitalen Fotodateien sichten und eine Auswahl treffen. Die ausgewählten Fotos werden dem Auftraggeber in digitaler und nachbearbeiteter Form übermittelt werden. Die Fotografin wird die ausgewählten Bilddateien über einen Zeitraum von einem Jahr auf einer externen Festplatte sichern. Nach Ablauf des Jahres nach Beendigung des Auftrages steht es der Fotografin frei, die Fotodateien ohne vorherige Ankündigung zu löschen. Insoweit erklärt der Auftraggeber in bereits an dieser Stelle Ihre Zustimmung zur Löschung.

3. Alle Fotos, die die Fotografin dem Auftraggeber übermittelt, werden im persönlichen Bildstil und nach künstlerischen Anspruch der Fotografin bearbeitet. Hier ist je nach Umfang der gebuchten Leistung eine bestimmte Anzahl an Bildern inkludiert. Ist der Kunde im Nachgang mit der technischen und / oder künstlerischen Gestaltung nicht einverstanden, ist darin kein Sachmangel i.S.d. § 434 BGB bzw. § 633 BGB begründet. 

4. Die Fotodateien werden dem Auftraggeber von der Fotografin über einen sogenannten Web-Hoster (z.B. www.picdrop.de) bereitgestellt und stehen dort für mindestens zwei Wochen bereit. Den Downloadlink wird die Fotografin dem Auftraggeber per E-Mail/Whatsapp zukommen lassen. Der Auftraggeber ist sich dessen bewusst, dass es sich bei dem Web-Hoster um einen Drittanbieter mit einer eigenen Datenschutzerklärung handelt. Der Auftraggeber ist mit dieser Art der Übermittlung ausdrücklich einverstanden.

5. Soweit der Auftraggeber der Fotografin Weisungen über zu fotografierenden Personen, Örtlichkeiten oder Gegenstände erteilt, obliegt es dem Auftraggeber dafür Sorge zu tragen, dass die Abbildungen dieser Personen, Örtlichkeiten oder Gegenstände zulässig sind und keine Drittrechte verletzen. Der Auftraggeber versichert der Fotografin dies bereits im Vorfeld des Shootings die Zulässigkeit, sodass sich die Fotografin diesbezüglich keiner rechtlichen Gefahr aussetzt. Die Auftraggeber haben vorab die Gäste zu informieren, dass im Rahmen der Hochzeit fotografiert wird. Das Hochzeitspaar ist verpflichtet von jedem der Gäste eine Einwilligung einzuholen. Möchte einer der Gäste nicht abgelichtet werden, ist dies der Fotografin vorher mitzuteilen. Während der Veranstaltung können die Gäste nicht einzeln nach ihrem Einverständnis gefragt werden. Der Fotograf übernimmt keine Garantie, dass jeder Gast auf den Bildern zu sehen ist. Der Auftraggeber hat sich rechtzeitig zu informieren, ob in dem Standesamt/ der Kirche und auch in dem Restaurant/ Hotel/ Schloss/ Location fotografiert werden darf. Falls dieses erst vor Ort erst bekannt wird, wird dennoch das gesamte Honorar der Fotografin fällig.

6. Ist es der Fotografin aufgrund höherer Gewalt (z.B. Unfall, Krankheit, technische Fehler o.ä.,) nicht möglich, den Auftrag auszuführen oder die Bilder innerhalb der oben genannten Fristen zu liefern, verzichtet der Kunde auf Schadenersatzforderungen bzw. die Abwälzung etwaiger Mehrkosten auf die Fotografin. Diese bemüht sich in diesem Fall jedoch dringend, einen gleichwertigen Ersatzfotografen zu stellen. Die Vorauszahlungen werden dem Auftraggeber zurückerstattet. Auf die Abrechnung des Ersatzfotografen hat die Fotografin keinen Einfluss, eventuelle Mehrkosten werden nicht von der Fotografin übernommen.

 

Urheberrecht und Nutzungsrechte

1. Urheberin der bei einem Shooting entstandenen Fotos ist und bleibt die Fotografin. Die beim Shooting entstandenen Fotos dürfen von dem Auftraggeber zu privaten Zwecken genutzt und in unveränderter (keine Verwendung von Filtern) Form veröffentlich werden (z.B. Social Media). Insoweit überträgt die Fotografin dem Auftraggeber mit Übermittlung der Fotodateien dieses einfache Nutzungsrecht. Eine gewerbliche Nutzung ist ausgeschlossen. Bei Bedarf kann die gewerbliche Nutzung in einem separaten Vertrag verhandelt werden. Eine Vervielfältigung und Druck im Rahmen von Danksagungskarten oder Alben für Familie, Freunde und Gäste der Feier ist gestattet. Auch die Verwendung in Sozialen Medien z.B. Instagram ist gestattet.

2. Bei der Verwertung der Fotos kann die Fotografin, sofern nichts anders vereinbart wurde, verlangen, als Urheber genannt zu werden.

 

Datenschutz

Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers können gespeichert werden. Die Fotografin verpflichtet sich im Rahmen des Auftrages bekannt gewordene Informationen vertraulich zu behandeln.